Heute, 11:23 Uhr, e-Mail an das Redaktionsteam der Johannes B. Kerner Show, zur Sendung mit Eva Herman am 09. Oktober auf ZDF um 22.45 Uhr…
„Auszug aus Artikel 5, Grundgesetz: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt.“
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie war das noch mal mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung sowie Kerners „ich hab mich entschieden, dass ich mit meinen drei Gästen weiterrede und dich, Eva, verabschiede“?! Ist das noch seriöser Journalismus? Warum haben Kerner, Berger und Schreinemakers nicht gleich kurzen Prozess gemacht und die Herman im Studio abgefackelt?
Schließlich ähnelte das Ganze doch sehr stark den Verfahren zur Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit. Anklage, Verhör, Verurteilung und Hinrichtung?! Wie sagte doch die Schreinemakers gleich mehrfach während der Sendung: „Geht gar nicht!“ Das trifft es irgendwie, oder?! Vielleicht sollte Kerner ein paar mehr dieser „spannenden Momente“ suchen, „wo man sich selbst Gedanken macht.“
Ich habe die Show am betreffenden Abend zum letzten Mal eingeschaltet. Von Frau Herman halte ich nicht viel. Aber vom Grundgesetz schon.
Mit freundliche Grüßen und der Bitte um Stellungnahme…“
Bin mal gespannt auf die Antwort.

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